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ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
• Befolgen Sie stets die nationalen gesetzlichen Vorschriften und Verkehrsregeln des je-
weiligen Landes, in dem Sie das Fahrrad benutzen. In Deutschland sind diese Vorschrif-
ten in der StVZO und der StVO geregelt.
• Jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs hat sich so zu verhalten, dass kein
Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen unvermeidbar belästigt
bzw. behindert wird. Fahren Sie deshalb stets vorausschauend und umsichtig. Nehmen
Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
• Sie dürfen nur dann mit Ihrem Fahrrad auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren,
wenn es mit der Ausrüstung ausgestattet ist, die in Ihrem Land gesetzlich vorgeschrie-
ben ist.
In Deutschland sind diese Anforderungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) geregelt.
Nach der StVZO muss ein Fahrrad in Deutschland mit:
- zwei voneinander unabhängig funktionsfähigen Bremsen,
- einer deutlich hörbaren Glocke,
- einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
-Speichenreektorenbzw.reektierendenSeitenstreifenaufderFelgeoder
Bereifung,
-Pedalreektoren,
- einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler (wenn nicht im Scheinwerfer
integriert),
-einemroten,nachhintenwirkendenReektor(Großächen-Z-Reektor)
ausgerüstet sein.
• Technische Veränderungen dürfen nur gemäß der in Ihrem Land geltenden gesetzlichen
Regelungen (Deutschland: StVZO ) und der auf dem Typenschild angegebenen DIN EN
ISO,sowieggf.weitererbauteilspezischeNormenvorgenommenwerden.Diesgiltins-
besondere für sicherheitsrelevante Bauteile, wie z. B. Rahmen, Gabel, Lenker, Lenker-
Vorbau, Sattel, Sattelstütze, Gepäckträger (ISO 11243), alle Bremskomponenten (spezi-
ell Bremshebel & Bremsbeläge), Beleuchtungseinrichtungen, Tretkurbel, Laufräder,
Anhängerkupplungen, Reifen und Schläuche. Bruch-, Beschädigungs- und Unfallgefahr!
• Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee oder Glatteis
besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf einen späteren Zeitpunkt. Insbe-
sondere die Bremsleistung kann bei widrigen Wetterumständen stark nachlassen! Un-
fallgefahr!
• Schalten Sie bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen immer die Beleuch-
tung ein! Bedenken Sie, dass bei eingeschalteter Beleuchtung nicht nur Sie besser se-
hen, sondern Sie von anderen Verkehrsteilnehmern auch besser gesehen werden. Un-
fallgefahr!
•EineHelmpichtbestehtlautGesetznicht.TragenSiejedochzuIhrereigenenSicherheit
einen Fahrradhelm, um Kopfverletzungen zu vermeiden! Wir empfehlen nach DIN EN
1078 geprüfte PROPHETE-Fahrrad-Helme zu verwenden.
•BevorzugenSieauffälligeKleidungmithellenFarbenundReexionsstreifen,damit
Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden.
Unfallgefahr!
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE