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ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
UNFALL UND BESCHÄDIGUNGSGEFAHR!
• Das Fahrrad wurde im vormontierten Zustand ausgeliefert. Vor der ersten
Inbetriebnahme ist es deshalb unbedingt erforderlich, dass das Fahrrad ein-
gestellt, justiert und auf festen Sitz aller Bauteile geprüft wird. Dies gilt ins-
besondere für den Lenker, die Pedale, den Sattel und die Laufradbefesti-
gung (vgl. Kapitel Erste Inbetriebnahme sowie die Bauteilbeschreibungen).
• Achten Sie darauf, dass das Fahrrad auf Ihre Körpergröße abgestimmt ist.
Ansonsten können Sie das Fahrrad u.U. nicht richtig bedienen bzw. kontrol-
lieren.
• Tragen Sie stets einen geprüften Fahrradhelm, um Verletzungen zu vermei-
den.
• Bevorzugen Sie auffällige Kleidung mit hellen Farben und Reflexionsstreifen,
damit Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen
werden.
• Es befinden sich drehende und bewegliche Teile am Fahrrad. Durch falsche
Kleidung, unsachgemäße Handhabung oder Unaufmerksamkeit besteht Ver-
letzungsgefahr.
− Tragen Sie eng anliegende Beinkleidung. Benutzen Sie ggf.
Hosenklammern.
− Achten Sie darauf, dass herunterhängende Kleidungsstücke nicht in die
Speichen gelangen, z. B. Schals oder Kordeln.
− Tragen Sie rutschfeste Schuhe, die mit einer steifen Sohle versehen sind
und dem Fuß genügend Halt geben.
• Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee
oder Glatteis besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf einen
späteren Zeitpunkt. Insbesondere die Bremsleistung kann bei widrigen Wet-
terumständen stark nachlassen!
• Schalten Sie bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen immer
die Beleuchtung ein! Bei eingeschalteter Beleuchtung können Sie nicht nur
besser sehen, sondern auch Sie selber werden von anderen Verkehrsteil-
nehmern besser gesehen.
• Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrrades darf den im Kapitel
„Technische Daten“ angegebenen Wert nicht übersteigen. Das Gesamtge-
wicht beinhaltet neben dem Fahrrad, den Fahrer sowie Zuladung jeglicher
Art (z. B. Korb und Seitentaschen samt Inhalt, Kindersitz incl. Kind, Anhänger
samt Anhängelast). Eine Überschreitung kann zu Schäden und zum Bruch
von Bauteilen führen.
• Technische Veränderungen dürfen nur gemäß der auf dem Typenschild an-
gegebenen DIN EN ISO und im Einklang mit den nationalen Gesetzen vorge-
nommen werden. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Bauteile,
wie z. B. Rahmen, Gabel, Lenker, Lenkervorbau, Sattel, Sattelstütze, Gepäck-
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