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1. Allgemeine Sicherheitshinweise:
Wichtig: Diese Sicherheitshinweise sind vor der Benutzung dieser persönlichen Schutzausrüstung (PSA) genau zu
studieren und müssen exakt eingehalten werden! Der Benutzer dieser PSA muss die Sicherheitshinweise vor der Ver-
wendung gelesen und verstanden haben und sich strikt an die Herstelleranweisungen halten. Achtung – sonst besteht
Lebensgefahr!
Bei der Kombination von einzelnen Bestandteilen eines Absturzschutzsystems ist darauf zu achten, dass die Funktionen
der einzelnen Elemente uneingeschränkt erhalten bleiben und sich nicht gegenseitig beeinträchtigen. Die mögliche
Absturzhöhe muss stets auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Die Gebrauchsanleitungen der Einzelsysteme sind zu
beachten!
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz darf nur von Personen benutzt werden, die entsprechend ausgebildet
oder sachkundig unterwiesen wurden. Es dürfen keine körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen
(Alkohol-, Drogen-, Medikamenten-, Herz- oder Kreislaufprobleme).
1. Das temporäre horizontale Seilsystem nach EN 795:2012 Typ B/C ist eine geprüfte und zugelassene persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). In Verbindung mit einem persönlichen Absturzschutzsystem nach EN
363:2008 dient dieses System zur Sicherung von Personen bei Arbeiten in Bereichen mit Absturzgefahr (z.B. auf
Dächern, Gerüsten, oder Schächten). Es gilt zu beachten, dass die Verwendung/Befestigung des Seilsystems nur
an Gerüsten/Konstruktionen erfolgend darf, die dafür vorgesehen und geprüft wurden. Dabei ist der Einuss der
Gerüste/Konstruktionen auf den erforderlichen Freiraum und die Fangstoßkraft zu berücksichtigen. Das temporäre
horizontale Seilsystem nach EN 795:2012 Typ B/C ist nicht für das Heben und Senken von Lasten vorgesehen.
Es ist für die Sicherheit wesentlich, dass das Seilsystem nicht überstiegen wird und die Krafteinleitung im Falle
eines Sturzes durch eine Person 6 kN nicht überschreitet.
2. Das Seilsystem kann im Einsatz nur eine Person schützen, kann jedoch nacheinander von mehreren Personen
genutzt werden. Im Falle eines Sturzes ist ein Hängen der Person von länger als 20 min. auszuschließen (Schock-
gefahr). Auf ausreichenden Freiraum unterhalb des Benutzers ist zu achten. Ein Rettungsplan, in dem alle bei der
Arbeit möglichen Rettungsfälle berücksichtigt sind, muss vor der Benutzung vorhanden sein.
3. Die Seilsysteme dürfen nur in Verbindung mit Verbindungsmitteln mit Bandfalldämpfer nach EN 355 oder
IKAR-Höhensicherungsgeräten nach EN 360 und Auffanggurten nach EN 361:2002, CSA Z259.10-12 oder ANSI/
ASSE Z359.1-2007 als Absturzsicherungssystem benutzt werden. Die Verbindungselemente der verwendeten
Verbindungsmittel/HSG werden direkt mit der Seilanlage verbunden. Ein zusätzlicher Seilgleiter ist nicht erforder-
lich.
4. Bei der Verwendung mit einem Höhensicherungsgerät anderer Hersteller nach EN 360 ist die Eignung dieser
Kombination im kompletten Absturzschutzsystem gemäß den aktuellen Vorschriften durch geeignete Tests nach-
zuweisen, um eine negative Beeinussung des Fangmechanismus (z.B. Dropp-Effekt) auszuschließen.
5. Das Seilsystem ist an ausreichend tragfähigen und den jeweiligen nationalen Vorschriften entsprechenden
Anschlagpunkten mit einer min. Tragfähigkeit von 9 kN (Nordamerika: 22,2 kN) mittels Verbindungselement
(Karabinerhaken) nach EN 362:2004, CSA Z259.12-01, ANSI/ASSE Z359.12-2009
6. Das Absturzschutzsystem sollte möglichst lotrecht (seitliche Auslenkung <30°) über dem Kopf der zu sichernden
Person positioniert werden, damit im Falle eines Sturzes Verletzungen durch pendeln und anprallen an Konstruk-
tionsteilen vermieden wird.
7. Die maximale Spannweite des Seilsystems beträgt 12,0 m
8. Vor jeder Benutzung ist eine Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich der Lesbarkeit der Produktkennzeichnung
durchzuführen. Das Gerätegehäuse muss frei von Rissen oder Brüchen sein, der Drehwirbel muss sich einwand-
frei drehen, bei eingeschalteter Rücklaufsperre muss der Seilauslauf blockiert sein. Verbindungselemente dürfen
nicht beschädigt sein und müssen einwandfrei verriegeln. Das Seil muss in seiner gesamten Länge und im vollen
Umfang visuell geprüft werden. Sichtbare Seilverpressungen dürfen nicht verformt oder anderweitig beschädigt
sein.
9. Bei Brüchen, Knicken des Seiles ist das Seilsystem in die Revisionswerkstatt zu gegeben. Das Seil muss dort
ausgetauscht werden. 2
10. Ein beschädigtes und/ oder durch einen Sturz beanspruchtes Seilsystem, sowie bei Zweifel über den sicheren
Zustand des Gerätes, ist dieses sofort dem Gebrauch zu entziehen. Es darf erst nach schriftlicher Freigabe durch
eine vom Hersteller autorisierten und sachkundigen Person oder vom Hersteller weiterverwendet werden. 1
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