
• Der Fahrzeugführer hat sich vor Fahrt-
antritt mithilfe der Betriebsanleitung
mit dem Fahrzeug vertraut zu machen.
Dies gilt insbesondere für erschwer-
te Fahrsituationen (beispielsweise
Bordsteine, steile Rampen, Quer- und
Längsrillen etc.).
• Tragen Sie bei Gebrauch des Produkts
Sicherheitsausrüstung.
• Zugelassene Höchstgeschwindigkeit:
20 km/h.
• Modellabhängiges Mindestgewicht:
20 kg, Maximalgewicht: 120 kg.
• Jederzeit nur von einer Person verwen-
den.
• Nur auf flachen, trockenen und ebenen
Flächen fahren.
• Benutzen Sie dieses Gerät nicht, wenn
Sie Alkohol getrunken oder Medika-
mente genommen haben.
• Empfohlenes Mindestalter: 14 Jahre
unter Aufsicht eines Erwachsenen.
• Umbauten sind am E-Scooter nicht ge-
stattet. Falls doch welche stattgefun-
den haben, verfällt die Garantie.
• Fahren Sie grundsätzlich nur in der
Allgemeine Nutzung des E-Scooters
Der IX500 besitzt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz: ABE) für Deutsch-
land und darf daher im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
WICHTIG: Die Betriebserlaubnis benötigen Sie, um die Haftpflichtversicherung für
diesen Scooter zu beantragen. Die Betriebserlaubnis liegt der Produktverpackung
bei.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Richtlinien den Anforderungen der
deutschen Straßenverkehrsordnung entsprechen. Sie haben die Verantwortung,
sich darüber zu informieren, welche Richtlinien in dem Land gelten, in dem Sie den
E-Scooter nutzen möchten. Stellen Sie sicher, dass Sie keine geltenden Verkehrs-
ordnungen verletzen und den E-Scooter nur dort verwenden, wo es zulässig ist.
Sportstech Brands Holding GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der falschen Benutzung
und Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise unserer Geräte resultieren.
Geschwindigkeit, die für Sie und andere
gefahrlos ist.
• Die Nutzung unseres Gerätes ge-
schieht immer auf eigene Gefahr und
Verantwortung.
• Ablenkungen während der Fahrt, z.B.
durch laute Musik oder Telefongesprä-
che, sind verboten.
• Fahren auf dem Gehweg, in der Fuß-
gängerzone, in Einbahnstraßen ent-
gegen der Fahrtrichtung und auf der
falschen Straßenseite sind für E-Scoo-
ter verboten.
• Eine Haftpflichtversicherung in Form
einer aufgeklebten Versicherungspla-
kette ist zwingend vorgeschrieben.
• E-Scooter dürfen im eingeklappten Zu-
stand im öffentl. Nahverkehr mitge-
nommen werden (siehe Regelungen).
• Bremsen und Beleuchtungsanlage am
E-Scooter sind vorgeschrieben.
• Als Teilnehmer des Straßenverkehrs
sind die Reglungen der StVO zu befol-
gen.
• Fahre stehts rücksichtsvoll und gewis-
senhaft.