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Deutsch
EGKONFORMITÄTSERKLÄRUNG ..................................................................................................... 2
SERIENNUMMERN............................................................................................................................... 3
HINWEISE ZU DIESER BEDIENUNGSANLEITUNG........................................................................... 3
EINLEITUNG............................................................................................................................................ 5
KENNZEICHNUNG WICHTIGER HINWEISE....................................................................................... 6
TYPENSCHILDERKLÄRUNG................................................................................................................ 6
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE ............................................................................................. 7
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
BESCHÄDIGUNGS UND UNFALLGEFAHR!
• Beachten Sie die im Land geltenden Gesetze und Vorschriften (z.B. in Deutsch-
land StVZO und StVO). Informieren Sie sich über die aktuellen gesetztlichen Be-
stimmungen des Landes oder der Region, in dem Sie mit dem Kinderfahrradan-
hänger fahren möchten. Dies betrifft insbesondere die Vorschriften zur
Beförderung von Kindern und der Ausrüstung des Fahrradanhängers.
• Verhalten Sie sich im Straßenverkehr immer äußerst vorsichtig und vorraus-
schauend, um eine Gefährdung zu vermeiden.
• Das Mindestalter der gespannfahrenden Person muß in Deutschland und vielen
Ländern der EU mindestens 16 Jahre betragen. Die Person sollte auch in guter
körperlicher Verfassung sein.
• Es dürfen nur Fahrräder und Pedelecs mit 26 bis 29 Zoll bzw. 559 bis 635 mm-Rä-
dern als Zugfahrzeug verwendet werden, in deren Bedienungsanleitung dieses
ausdrücklich vom Hersteller erlaubt ist. Das Fahrrad muss sich zudem in einem
einwandfreien technischen Zustand befinden und mit ausreichenden Bremsen
ausgestattet sein.
• Das Hinterrad des Zugfahrrads sollte mit einem wirksamen Spritzschutz ausge-
stattet sein, da sonst hochgeschleuderte Steinchen oder andere Gegenstände zu
Verletzungen des Kindes führen können.
• Zum Betrieb des Anhängers im Straßenverkehr muss in Deutschland eine rote
Rückleuchte angebracht werden. Alle Beleuchtungen müssen in Deutschland mit
dem ABG-Prüfzeichen (~K) für genehmigte Bauarten versehen sein und den Vor-
schriften der StVZO entsprechen. Nicht genehmigte Beleuchtungen können in
der Leistung zu schwach sein oder nicht zuverlässig funktionieren.
• Benutzen Sie bei Dämmerung oder schlechten Sichtverhältnissen eine Rück-
leuchte, da sie sonst von anderen Verkehrsteilnehmer übersehen werden kön-
nen. Kontrollieren Sie vor jeder Fahrt, ob die Akkus/Batterien noch ausreichend
geladen sind.
• Fahren Sie niemals mit angezogener Feststellbremse, da dies den Anhänger be-
schädigen kann.
• Beachten Sie beim Fahren mit dem Anhänger auch folgende Punkte:
- Der Bremsweg wird mit einem Fahrradanhänger deutlich länger.
- Bei zu schnellen Fahrten kann der Fahrradanhänger aus der Spur geraten oder
sogar umkippen. Fahren Sie inbesondere in Kurven oder auf unebenen Wegen
nur Schrittgeschwindigkeit.
- Fahren Sie mit dem Fahrradanhänger nicht auf steinigen Wegen oder anderwei-
tig gefährlichen Strassen. Stellen Sie den Anhänger nicht an Gräben oder ge-
fährlichen Strassen ab.
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE