Prüfung der Kompatibilität
Beim Einbau eines anderen Federbeins ist darauf zu achten, dass
dieses mit dem Hinterbau des Rage Carbon kompatibel ist. Die
wichtigsten Punkte, die es hierbei zu beachten gilt, sind die Einbau-
länge, der Hub und die Buchsenmaße an den Befestigungsenden
des Federbeins. Das Federbein muss folgende Spezifikation auf-
weisen:
Federbein Länge: 250mm
Federbein Hub: 75mm
Federbein Buchsenbreite oben / unten: 25mm
Befestigungsschraube oben / unten: M8
Stimmen die Spezifikationen, kann das Federbein in den Hinterbau
eingebaut werden um zu überprüfen, ob es im Fahrbetrieb Berüh-
rungspunkte zwischen Federbein und Rahmen geben könnte, die
schwerwiegende Beschädigungen hervorrufen könnten. Bei Luftfe-
derbeinen lässt man dazu die gesamte Luft aus der Luftkammer
und federt den Hinterbau einmal komplett durch. Wenn hierbei kein
Kontakt zwischen Rahmen und Federbein festgestellt wird, kann
das Federbein verwendet werden. Falls das Federbein verschie-
dene Hebel oder Einstellschrauben besitzt sollte die Kollisionsprü-
fung in allen Stellungen der Hebel durchgeführt werden.
Bei Federbeinen mit einer Stahlfeder sollte man die Stahlfeder zu-
nächst herausschrauben und es dann in den Rahmen einbauen.
Hier muss der Hinterbau ebenfalls einmal durchgefedert werden,
um zu überprüfen ob das Federbein passt. Allerdings ist zu beach-
ten, dass bei der Überprüfung ob es Kontakt zwischen Rahmen und
Federbein gibt, noch entsprechender Platz für die Stahlfeder benö-
tigt wird. Um dies sicherzustellen können Sie den Teller, auf dem
die Stahlfeder im Federbein aufliegt, eingebaut lassen und diesen
im eingefederten Zustand entlang der Kolbenstange auf und ab be-
wegen um ausreichend Platz für das Federbein sicherzustellen. Die
Hebel und Einstellschrauben sollten auch hier in allen Stellungen
getestet werden.
Freigegebene Federbeine
Generell gibt es beim Rage Carbon keine Einschränkungen beim
Verbau von Federbeinen. Stahlfederbeine oder Luftfederbeine kön-
nen gleichermaßen verwendet werden, wenn sie mit den angege-
benen Maßen übereinstimmen. Die Prüfung der Kompatibilität
muss jedoch in jedem Fall durchgeführt werden.