
dadurch begrenzt, dass die Lichtleistung
der LED-Leuchtmittel mit ihrer
Lebensdauer nachlässt
(gebrauchsbedingter Verschleiß).
Als Lebensdauer eines LED-Leuchtmittels
wird der Zeitraum im Dauerbetrieb
bezeichnet, in der die Leuchtkraft auf 70%
des Ausgangswertes seit der
Inbetriebnahme sinkt.
Paul Neuhaus garantiert LED-Leuchtmittel,
die mindestens den Wert L70/B10
aufweisen. L70 bedeutet, dass 70% des
Ausgangslichtstromes nach Ablauf der LED
Lebensdauer gewährleistet werden. – B10
beschreibt, dass nach dem Ende der LED
Lebensdauer nur 10% der LEDs diesen Wert
unterschreiten.
2. Garantiebedingungen
Die Garantiezusage gilt unter folgenden
Bedingungen:
• dem sachgemäßen Gebrauch der Paul
Neuhaus-Leuchte gemäß ihrer
Bedienungs- und Gebrauchsanleitung;
• der Wartung und Pege der Leuchte
gemäß der Gebrauchsanleitung;
• dem Anbau und der Installation gemäß
der Bedienungs- und Gebrauchsanleitung
und der Installationsvorschriften;
• der Einhaltung der Grenzwerte für
Versorgungsspannung und
Umgebungseinwirkung gemäß der
Bedienungs- und Gebrauchsanleitung
und Installationsvorschriften;
• der Vermeidung von chemischen und
physikalischen Einwirkungen;
• dem Unterlassen von eigenmächtig
vorgenommenen An- und Umbauten.
Von der Garantie ausgenommen sind
generell Paul Neuhaus-Leuchten, die als
Zweite-Wahl-Artikel oder Muster erworben
worden sind. Ein abgewickelter Garantiefall
führt nicht zu einer neuen Garantie von
DE
11
fünf Jahren. Die von der ursprünglichen
Garantiezeit verbliebene Restgarantiezeit
gilt auch für das Ersatzprodukt.
3. Garantieleistungen
Die Garantie umfasst im Falle eines Defekts
oder Mangels der Leuchte nach billigem
Ermessen der Paul Neuhaus GmbH eine
kostenfreie Reparatur oder eine kostenfreie
Ersatzteillieferung oder Ersatzlieferung des
gleichartigen oder entsprechenden Paul
Neuhaus-Produkts. Die Paul Neuhaus
GmbH behält sich vor, die Garantieleistung
dem technischen Fortschritt anzupassen.
Kosten für Montage, Demontage und den
Transport, sowie Spesen, Porto und
dergleichen sind von der Garantie
ausgenommen. Auch Folgeschäden,
Betriebsausfallschäden und
Gewinnverluste, die auf ein defektes oder
mangelhaftes Paul Neuhaus Produkt
zurückzuführen sind, werden nicht von der
Garantiezusage erfasst.
4. Garantieausschluss und
Garantienachweis
Der Anspruch auf Garantieleistungen
besteht nur, wenn innerhalb der
Garantiezeit, spätestens jedoch bis zum
Ende des dem Garantieendzeitpunkt
folgenden Werktages, das fehlerhafte
Produkt mit entsprechendem Kassenbon
oder der mit Datum versehenen Rechnung
der Paul Neuhaus GmbH oder dem
berechtigten Unternehmer vorgelegt wird.
Die entsprechenden Kaufbelege sind
daher bis zum Ablauf der Garantiezeit
aufzubewahren.
5. Garantiebeginn
Bei jeder Leuchte deren Verpackung mit
dem 5-Jahre-Garantie-Siegel
gekennzeichnet ist beträgt die Garantiezeit