
ENTSORGUNG
Dieses Gerät ist entsprechend der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro-und
Elektronik-Altgeräte (WEEE) gekennzeichnet. Dieses Elektrogerät darf am
Ende seiner Lebensdauer nicht über die Restmülltonne entsorgt werden,
sondern muss an einem Sammelpunkt für das Recycling von
elektronischen Geräten abgegeben werden. Dies gilt auch für Elektrogeräte, die
zuletzt im nicht-privaten Bereich, sondern z. B. in Gewerbe oder Handwerk,
genutzt wurden. Soweit die Annahme von nicht privat genutzten Elektrogeräten
von den zuständigen örtlichen öentlichen Entsorgungseinrichtungen
ausgeschlossen wurde, erteilt deren Abfallberatungsstelle Ausküne über die
umweltgerechte Entsorgung.
Das Symbol auf dem Produkt, der Bedienungsanleitung oder der Verpackung
weist darauf hin. Die Werkstoe sind gemäß ihrer Kennzeichnung
wiederverwertbar. Mit der Wiederverwendung, der stolichen Verwertung oder
anderen Formen der Verwertung von Altgeräten wird ein wichtiger Beitrag zum
Schutz der Umwelt geleistet.
In diesem Elektrogerät befindet sich ein Li-Ionen-Akku. Der Akku darf
keinesfalls in der Restabfalltonne entsorgt werden. Besitzer von
Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei
öentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Recyclinghof, Wertstohof etc.)
abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von
anderen Altgeräten separiert werden.
GEWÄHRLEISTUNG
EFALOCK gewährt auf seine Elektrokleingeräte die gesetzliche Gewährleistung
auf alle nicht dem Verschleiß unterliegenden Geräteteile. Die Rechte aus
dieser Gewährleistung treten neben die gesetzlichen und/oder vertraglichen
Gewährleistungsansprüche, die dem Käufer gegenüber dem Verkäufer zustehen.
Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Übergabe des Gerätes. Der Zeitpunkt
der Übergabe ist durch Vorlage des Kassenzettels, Rechnung, Lieferschein oder
dergleichen nachzuweisen.
Die Gewährleistungszeit richtet sich nach der Dauer der gesetzlichen
Sachmängelverjährungsfrist des nationalen Rechtes des Staates, in dem das
Gerät erworben wird, jedoch nicht länger als 2 Jahre.
Mängel, die innerhalb der Gewährleistungszeit aureten und die uns innerhalb
von drei Wochen nach ihrem Aureten schrilich mitgeteilt werden, werden von
uns vorbehaltlich der Überprüfung hinsichtlich sachgemäßer Benutzung ohne
Kostenberechnung beseitigt. Reparaturen müssen in unserem Werk oder in
einer von uns autorisierten Verkaufsstelle ausgeführt werden. Weitergehende
Ansprüche des Kunden aus dieser Gewährleistung bestehen nicht.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die entstehen durch:
- missbräuchliche Verwendung oder mangelnde Sorgfalt
- übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung, Wartung oder
Beschädigung durch Fremdeinwirkung
- Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung
- eine Reparatur oder einen Reparaturversuch, die/der nicht durch EFALOCK oder
einen autorisierten Servicepartner durchgeführt wurde
Werden Reparaturen im Rahmen einer Gewährleistung ausgeführt, gehen die
ausgetauschten Teile in unser Eigentum über.